Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Umfang / Anwendungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die grundsätzlichen, allgemein gültigen gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen der Netree AG (im Folgenden Netree genannt) und ihren Kunden im Rahmen von Verträgen über den Kauf von Handelsware sowie die Erbringung von IT-Dienstleistungen (im Folgenden DL genannt), sofern in dem jeweiligen Rechtsverhältnis nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird. Mündliche Abmachungen sind ungültig.
2. Vertragsabschluss und Annullierung
Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn Netree innerhalb der üblichen Bearbeitungsfrist von maximal fünf Arbeitstagen die Annahme der Bestellung (Handelsware) oder des Auftrages (DL) schriftlich bestätigt oder nach Erhalt der Bestellung die bestellte Handelsware ausliefert oder den Auftrag ausführt. Stimmt Netree einer Annullierung oder Reduktion eines Auftrages zu, so hat der Kunde diejenigen Kosten zu tragen, welche Netree bereits erwachsen sind oder welche sich infolge einer Reduktion oder Annullierung ergeben.
Dienstleistungsaufträge
Ein Rückzug oder eine Annullierung von schriftlich bestätigten Dienstleistungsaufträgen ist grundsätzlich möglich, jedoch mit Kostenfolgen verbunden. Erfolgt der Rückzug nach erfolgter Auftragsbestätigung, ist Netree berechtigt, dem Kunden eine Aufwand- und Umtriebsentschädigung von pauschal 20 % des vereinbarten Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Bereits erbrachte Leistungen sowie angefallene Kosten von Drittanbietern oder Vorbereitungskosten werden zusätzlich und vollumfänglich verrechnet.
Handelswaren / Hardware
Bestellungen von Handelswaren, insbesondere Hardware, können nach erfolgter Bestellung nicht mehr annulliert oder zurückgezogen werden. Sämtliche aus solchen Bestellungen entstehenden Kosten sind vom Kunden in vollem Umfang zu tragen.
Netree gewährt keine Rückerstattungen auf Vorauszahlungen, so lange sie in der Lage ist, ihre Leistungen zu vollbringen.
3. Lieferung und Leistung
Die bestellte Handelsware steht nach Beendigung der Arbeiten abholbereit am Sitz der Netree. Wird die Handelsware zum Kunden geliefert, so gehen die damit verbundenen Transport- sowie Verpackungskosten zu Lasten des Kunden. Netree ist berechtigt, nach vorheriger Absprache mit dem Kunden, zur Ausführung von DL fachkundige Dritte beizuziehen. Netree behält sich vor, die DL bei Bedarf oder aus wichtigen Gründen anzupassen. Die geleistete Arbeitszeit wird durch einen Arbeitsrapport belegt. Die Zeit, die der Mitarbeiter von Netree für den Kunden arbeitet, bzw. zur Verfügung steht, gilt als Arbeitszeit, unabhängig vom Ort, wo die DL erbracht wird.
Netree werden vom Kunden kostenlos alle vorhandenen Informationen, Einrichtungen sowie auch die sonst erforderliche Unterstützung und Zugriff auf die Systemumgebung zur Erbringung der vertraglich vereinbarten DL zur Verfügung gestellt, sofern dadurch nicht vertragliche Verpflichtungen gegenüber Dritten verletzt werden.
Die von Netree genannten Liefer- und Leistungstermine sowie Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich. Alle Liefertermine, auch die als verbindlich vereinbarten, stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Belieferung von Netree durch Dritte und Ausschluss unvorhergesehener Zwischenfälle. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, aussergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände verlängert sich die Lieferfrist von Netree entsprechend der Dauer solcher Ereignisse zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist, wenn Netree dadurch an der rechtzeitigen Erfüllung ihrer Lieferverpflichtung behindert ist. Wird die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, so wird Netree von der Lieferverpflichtung befreit. Sofern die Lieferverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Besteller berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
Soweit möglich informiert Netree rechtzeitig über Betriebsunterbrüche, die zur Behebung von Störungen für Wartungsarbeiten, Einführung von Neuerungen etc. nötig sind.
4. Abgrenzung
Nicht offerierte DL sind durch den Netree-Mitarbeiter vor der Realisierung dem Kunden mitzuteilen und durch den Kunden in Auftrag zu geben.
5. Preise / Konditionen / Zahlung
Alle Preisangaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfälliger weiterer Abgaben. Preisänderungen des Herstellers sind ausdrücklich vorbehalten. Netree ist berechtigt, die Preise jederzeit zu ändern. Rabatte und Skonti werden nur bei spezieller Vereinbarung gewährt. Einsätze ausserhalb der Geschäftszeiten sowie an gesetzlichen Feiertagen unterliegen Sonderkonditionen. Die Zuschläge betragen in der Regel für Samstag- und Nachtarbeit plus 50 % sowie für Sonntage und gesetzliche Feiertage plus 100 % der vereinbarten Dienstleistungsansätze.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Netree berechtigt, sämtliche Leistungen bestehender Verträge mit dem Kunden einzustellen. Bei verspäteter Zahlung werden Mahnkosten von CHF 20.– pro Mahnung sowie ein Verzugszins von 5 % ab Fälligkeitsdatum fällig.
Beanstandungen von Rechnungen
Rechnungen sind vom Kunden nach Erhalt umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen sind schriftlich und begründet innert 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum bei Netree AG geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten Rechnungen als vorbehaltlos anerkannt und Beanstandungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Handelsware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Netree. Zudem ist Netree berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.
7. Haftung
Netree haftet bei Verschulden für Personen und Sachschäden bis zum Preis der mangelhaften Handelsware oder der fehlerhaften DL. Im Falle wiederkehrender DL (Wartung etc.) gilt eine Jahresgebühr als Preis der DL.
Für Vermögensschäden wie entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, eigene Aufwendungen des Kunden, Regressansprüche Dritter, Verzugsschäden, Schäden aus der kommerziellen Anwendung der Handelsware und für aus dem Beizug Dritter resultierende Kosten wird jede Haftung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die Haftung der Netree für die Wiederbeschaffung von Daten ist ausgeschlossen, es sei denn, dass deren Vernichtung vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann.
8. Schutzrechte
Der Kunde anerkennt die Schutzrechte der Hersteller an Programmen und Dokumentationen und wird die entsprechenden Schutzrechtvermerke unverändert belassen. Ideen, Konzepte, Erfahrungen und Methoden in Bezug auf die Informatikverarbeitung, welche bei der Erbringung von DL unter diesem Vertrag durch Netree-Personal allein oder in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Kunden entwickelt worden sind, gehören beiden Parteien gemeinsam und können beliebig verwertet werden.
Der Kunde verpflichtet sich jedoch, diese Informationen Dritten weder ganz noch auszugsweise zugänglich zu machen oder zu veröffentlichen, es sei denn, er besitzt die schriftliche Erlaubnis von Netree.
9. Datenschutz
Netree und der Kunde verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen als solche zu behandeln und keinen Dritten zugänglich zu machen. Weiter verpflichten sich die Parteien, sämtliche Massnahmen zum Schutz der Daten vor unberechtigten Zugriffen bei direkter Verbindung der Rechner sowie Arbeiten vor Ort zu ergreifen.
10. Garantie und Gewährleistung
Die Hersteller der Handelsware haben zugesichert, dass Netree für den Verkauf der Handelsware an Dritte berechtigt ist und dass durch solche Verkäufe keine bestehenden Schutzrechte Dritter verletzt werden. Netree übernimmt gegenüber dem Kunden die Garantie für die Mängel- und Fehlerfreiheit der gelieferten Handelsware nicht. Dies ist Sache der Hersteller. Wird ein Garantieanspruch seitens des Kunden erhoben, vermittelt Netree auf Wunsch gegen Gebühr mit dem Hersteller.
Der Garantieanspruch erlischt gänzlich, wenn die Mängel wegen unsorgfältiger Pflege oder fehlerhafter Bedienung seitens des Kunden entstanden sind. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiss, äussere Einflüsse, Bedienungsfehler oder sonstige unsachgemässe Behandlung entstehen. Die Gewährleistung entfällt, sobald der Kunde oder ein Dritter die Handelswaren unberechtigterweise selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt.
Bei offensichtlichen sowie systembedingten Mängeln ist eine schriftliche Mängelliste innert sieben Kalendertagen der Netree zukommen zu lassen. Bei Ablauf der Frist gilt die Handelsware als genehmigt.
11. Abwerbung
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer von laufenden Aufträgen kein Arbeitsverhältnis oder ähnlich gelagertes Rechtsverhältnis mit einem Netree-Mitarbeiter einzugehen. Bei Zuwiderhandlung ist der Kunde verpflichtet, eine Entschädigung in der Höhe von minimal einem Jahressalär des entsprechenden Mitarbeiters pro Einzelfall im Sinne einer Konventionalstrafe zu bezahlen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
12. Schlussbestimmungen
Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sind weder ganz noch teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Netree übertragbar. Diese AGB sind in jedem Fall verbindlich. Sie gelten insbesondere auch, wenn sie von denjenigen des Geschäftspartners differieren.
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der vorliegende Vertrag im Übrigen wirksam. Der unwirksame Teil ist so umzudeuten, dass der mit ihm verfolgte wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht wird. Entsprechendes gilt für notwendig werdende Auslegungen oder Ergänzungen.
Diese AGB unterstehen dem schweizerischen Recht. Für in diesen AGB nicht geregelte Fälle gelten das Schweizerische Obligationenrecht sowie das Bundesgesetz über den Datenschutz. Gerichtsstand für allfällige gerichtliche Auseinandersetzungen ist Olten, SO. Netree hat indessen auch das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht seines Geschäfts- resp. Wohnsitzes zu belangen.
Netree behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten AGB gelten in diesem Fall für alle ab ihrer Publikation erteilten Aufträge und Bestellungen. SLA’s, Packages (Abo’s), Wartungsverträge, Nutzungsverträge und Endnutzer Lizenzvereinbarungen (EULA) sind integrierender Bestandteil dieser AGB.